Kosten
Die Kosten für Erstbehandlungen sowie für Folgebehandlungen liegen zwischen 90 und 100 Euro. Da der erbrachten Leistung ein gewisser Wert beigemessen wird, richtet sich das Honorar pro Behandlung nicht nach der Versicherungsart und Erstattungswillkür der Krankenversicherer.
Erstbehandlung: ca 60 Minuten
Folgebehandlung: ca 45-60 Minuten
Kostenerstattung
Meine Leistungen richten sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Private Krankenversicherung
Für privat Versicherte und Zusatzkrankenversicherte ist die osteopathische Behandlung ohne Rezept möglich und wird über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet. In Abhängigkeit des gewählten Tarifes erfolgt in der Regel eine volle/teilweise Erstattung der Kosten für Osteopathie (Alternativmedizin und Naturheilverfahren). Bitte informieren Sie sich vor Beginn der ersten Behandlung, ob und welche Leistungen im Einzelfall von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Osteopathie ist aktuell noch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, jedoch erstatten seit 2012 immer mehr Kostenträger anteilig osteopathische Leistungen. Bitte klären Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Beteiligung der Kosten stattfindet. Um eine Kostenbeteiligung seitens der gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Ein Arzt muss die Osteopathie in Form einer ärztlichen Notwendigungsbescheinigung verordnet haben.
2. Die behandelnde Osteopathin kann eine qualitätsgesicherte Ausbildung nachweisen. Akzeptiert werden Osteopathen, welche Mitglied in einem Osteopathieverband sind, oder eine Ausbildung absolviert haben, welche zum Beitritt berechtigt.
Durch mein fünfjähriges Studium und der Mitgliedschaft im VFO (Verband freier Osteopathen e.V.) erfülle ich die nötigen Voraussetzungen für die Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht über mögliche Kostenerstattung der Krankenkassen finden sie HIER.
Für alle Versicherten gelten die gleichen Bedingungen. Sie treten in Vorleistung und Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen fallweise rückwirkend den Rechnungsbetrag. Nachträgliche Änderungen an der Rechnung werden aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Bitte teilen Sie mir mindestens 24h vorher mit, falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Sollten Sie Ihren Termin zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht absagen, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen den Termin mit einem Ausfallhonorar in Rechnung stellen muss.